Vorteile der Betrugsaufklärung durch Dipl.-Ing. (FH) Michael
RENGER
Opfer von Betrügern haben meist mehr oder weniger viel Geld
verloren. Oftmals scheuen sie – aus unterschiedlichen Beweggründen-
den Weg zur Polizei bzw. werden vom Gericht auf den mühsamen
und oft kostenintensiven Zivilrechtsweg verwiesen.
Ermittlungen von Gerichten und Behörden dauern oft monate-,
wenn nicht jahrelang. Bis schließlich ein Haftbefehl ausgestellt
wird, haben sich die Betrüger in andere Länder abgesetzt
und setzen dort ihr Werk fort. Zu groß ist die Belastung der
staatlichen Stellen mit Betrugsakten, oftmals ist zu wenig qualifiziertes
Personal vorhanden, um diese effizient zu bearbeiten.
Welche Vorteile hat die Betrugsaufklärung durch Dipl.-Ing. (FH)
Michael RENGER für die Opfer?
- Aufgrund der Ausbildung zum Unternehmensberater und zum Berufsdetektiv
ist sowohl fundiertes wirtschaftliches als auch kriminalistisches
Know-How vorhanden
- professionelle und schnelle Aufarbeitung der Betrugsfälle.
So können rasch Rechtsverfolgungshandlungen (Klage durch Rechtsanwalt,
Strafanzeige) gesetzt werden.
- Diskretion aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht.
Dies ermöglicht die diskrete Bearbeitung der Fälle ohne
Einschaltung der Behörden.
- Schaffung von Klarheit in privaten Betrugsfällen, die von
den Behörden oft nicht ernst genommen werden.
- Alleine der Klient entscheidet, ob Strafanzeige erstattet wird
oder nicht (keine Verpflichtung zur Strafanzeige, wie das bei Gericht
oder bei der Polizei der Fall wäre).
- Schnelle und effiziente Ausforschung/Fahndung nach den Tätern
- Effiziente Vorbereitung von Verhaftungen
- Professionelle Nachbetreuung der Opfer (Schadensbegrenzung, Beratung)
Gerade die schnelle Bearbeitung der Fälle stellt einen enormen
Vorteil für die Opfer dar, denn durch das frühe Setzen entsprechender
Schritte steigt die Wahrscheinlichkeit, das verlorene Kapital wieder
rückzuführen, überproportional.
Die Kosten für die Aufklärung eines Betrugsfalles sind oftmals
vernachlässigbar im Verhältnis zum entstandenen Schaden
und wesentlich kleiner als die Folgekosten, die entstünden, würde
man keine Rechtsverfolgung einleiten.