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LOGO - Michael RENGER - staatlich konzessionierter Berufsdetektiv - Betrugsaufklärung

Betrug im privaten Umfeld

Für Privatpersonen relevante Erscheinungsformen des Betrugs, die von Dipl.-Ing. (FH) Michael RENGER aufgeklärt werden können:

Heirats- und Beziehungsschwindel
Der Ehe- oder Beziehungspartner erschleicht unter dubiosen Begründungen (zB Schulden bei zweifelhaften Personen, Krankheiten ...) Geld und setzt den Ehe- oder Beziehungspartner massiv unter Druck (emotionale Erpressung, Drohung mit Selbstmord etc.). Im Extremfall nimmt der betrogene Partner Darlehen auf, um den Forderungen nachkommen zu können.
Bürgschaftsbetrug
Eine kreditunwürdige Person versucht eine oder mehrere meist nahe stehende Person(en) dazu zu überreden, einen Bürgschaftsvertrag zu unterzeichnen. Oftmals endet der Kontakt zwischen Täter und Bürgen nach Auszahlung der Darlehenssumme an den Täter und das Opfer (= der Bürge) bleibt ohne Geld und mit großen Schulden zurück.
Lieferantenbetrug
Ein Lieferant nimmt eine Anzahlung für eine versprochene (Dienst)Leistung entgegen, jedoch die (Dienst)Leistung wird nicht erbracht.
Esoterik-Betrug
Die Täter versprechen den oft kranken und sich in unangenehmen, ausweglosen Situationen befindlichen Opfern Gesundheit, Wohlstand und Wohlbefinden. Bezahlt wird im Voraus. Zur Anwendung kommen hierbei dubiose „Heilmethoden“, die bestenfalls wirkungslos sind. Im Extremfall werden die Opfer auch von Sekten massiv bedroht und unter Druck gesetzt. Oftmals verlangen die Sekten hohe Geldleistungen von den Opfern.
eBay-Betrug
Betrügerische Lieferanten nehmen Vorauskasse und liefern gar keine oder minderwertige Ware und verschwinden dann. Oftmals im Zusammenhang mit Briefkastenfirmen ohne wirklichen Standort.
Darlehenserschleichung
Eng verwandt mit Heirats- und Beziehungsschwindel. Jemand versucht von einer (meist) nahe stehenden Person ein Darlehen zu erschleichen und hat den Vorsatz, die Summe nicht mehr zurück zu zahlen. Anfangs werden oftmals dubiose Begründungen (Krankheit, Lebenskrise etc.) genannt, um sich vor den Zahlungen zu drücken. Später wird der Kontakt zwischen Täter (= Darlehensnehmer) und Opfer (= Darlehensgeber) abgebrochen. Oftmals verschwinden die Täter dann und tauchen unter.
Exekutionsvereitelung
Ein Schuldner, gegen den ein rechtskräftiger Exekutionstitel vorliegt, gibt vor, über kein pfändbares Einkommen und kein pfändbares Vermögen zu verfügen und hält dabei sein wirkliches Einkommen und sein wirkliches Vermögen verborgen.
Anlagebetrug
Oftmals seriös wirkende dubiose Gestalten bieten Geldanlagemöglichkeiten an, die durch hohe Renditen (oft mehrere hundert Prozent) zur „Veranlagung“ von (Schwarz)Geld verlocken. Renditen gibt´s nicht, auch das Kapital und der „Berater“ sind verschwunden.
Erbschleicherei / Erbschaftsbetrug / Senieorenbetrug
Kurz vor dem erwarteten Ableben einer (meist relativ wohlhabenden) Person tauchen entfernt bekannte „Gutmenschen“ auf, die sich plötzlich intensiv um die alte Person kümmern und sie mit allen Mitteln (zuerst sanfte Methoden, später emotionale, manchmal auch körperliche Gewalt) dazu bewegen, das Testament - wenn vorhanden - zu ihren Gunsten abzuändern. Oftmals erschleichen sich diese Personen auch Zugang zu Sparbüchern, Schließfächern und Wohnungen des Opfers und plündern diese dann nach Entlockung der Losungsworte. Die Erben gehen in einem solchen Fall natürlich leer aus.
Betrug mit Kunstgegenständen
Unerfahrenen Sammlern werden von selbsternannten Kunstexperten Plagiate (Münzen, Bilder, Skulpturen, Briefmarken, etc.) zu vermeintlich günstigen Preisen verkauft. Die Preise erweisen sich meist im Nachhinein als sehr ungünstig, wenn die Fälschungen auffliegen.
Vermittlungsbetrug
Der Täter nimmt für eine versprochene Leistung (z.B. Wohnungsvermittlung, Arbeitsvermittlung) eine Provision entgegen. Trotz Zahlung der Vermittlungsgebühr wird die Leistung nicht erbracht.
Sammelschwindel
Der Täter gibt vor, eine Sammlung für einen mildtätigen Zweck durchzuführen. Meist gibt es die Organisation nicht, von der der Täter vorgibt zu kommen. Oftmals sind die Namen der Organisationen ähnlich derer, die tatsächlich Spenden für wohltätige Zwecke sammeln.

Streng juristisch genommen müssen die hier genannten Erscheinungsformen nicht immer die Tatbestandsmerkmale des Betrugs erfüllen. Trotzdem haben Sie unangenehme Folgen für die Opfer. Um den Schaden gering zu halten, sind Ermittlungen unbedingt notwendig.