Betrug im privaten Umfeld
Für Privatpersonen relevante Erscheinungsformen des Betrugs, die
von Dipl.-Ing. (FH) Michael RENGER aufgeklärt werden können:
- Heirats- und Beziehungsschwindel
- Der Ehe- oder Beziehungspartner erschleicht unter dubiosen Begründungen
(zB Schulden bei zweifelhaften Personen, Krankheiten ...) Geld und setzt
den Ehe- oder Beziehungspartner massiv unter Druck (emotionale Erpressung,
Drohung mit Selbstmord etc.). Im Extremfall nimmt der betrogene Partner
Darlehen auf, um den Forderungen nachkommen zu können.
- Bürgschaftsbetrug
- Eine kreditunwürdige Person versucht eine oder mehrere meist
nahe stehende Person(en) dazu zu überreden, einen Bürgschaftsvertrag
zu unterzeichnen. Oftmals endet der Kontakt zwischen Täter und
Bürgen nach Auszahlung der Darlehenssumme an den Täter und
das Opfer (= der Bürge) bleibt ohne Geld und mit großen Schulden
zurück.
- Lieferantenbetrug
- Ein Lieferant nimmt eine Anzahlung für eine versprochene (Dienst)Leistung
entgegen, jedoch die (Dienst)Leistung wird nicht erbracht.
- Esoterik-Betrug
- Die Täter versprechen den oft kranken und sich in unangenehmen,
ausweglosen Situationen befindlichen Opfern Gesundheit, Wohlstand und
Wohlbefinden. Bezahlt wird im Voraus. Zur Anwendung kommen hierbei dubiose
„Heilmethoden“, die bestenfalls wirkungslos sind. Im Extremfall
werden die Opfer auch von Sekten massiv bedroht und unter Druck gesetzt.
Oftmals verlangen die Sekten hohe Geldleistungen von den Opfern.
- eBay-Betrug
- Betrügerische Lieferanten nehmen Vorauskasse und liefern gar
keine oder minderwertige Ware und verschwinden dann. Oftmals im Zusammenhang
mit Briefkastenfirmen ohne wirklichen Standort.
- Darlehenserschleichung
- Eng verwandt mit Heirats- und Beziehungsschwindel. Jemand versucht
von einer (meist) nahe stehenden Person ein Darlehen zu erschleichen
und hat den Vorsatz, die Summe nicht mehr zurück zu zahlen. Anfangs
werden oftmals dubiose Begründungen (Krankheit, Lebenskrise etc.)
genannt, um sich vor den Zahlungen zu drücken. Später wird
der Kontakt zwischen Täter (= Darlehensnehmer) und Opfer (= Darlehensgeber)
abgebrochen. Oftmals verschwinden die Täter dann und tauchen unter.
- Exekutionsvereitelung
- Ein Schuldner, gegen den ein rechtskräftiger Exekutionstitel
vorliegt, gibt vor, über kein pfändbares Einkommen und kein
pfändbares Vermögen zu verfügen und hält dabei sein
wirkliches Einkommen und sein wirkliches Vermögen verborgen.
- Anlagebetrug
- Oftmals seriös wirkende dubiose Gestalten bieten Geldanlagemöglichkeiten
an, die durch hohe Renditen (oft mehrere hundert Prozent) zur „Veranlagung“
von (Schwarz)Geld verlocken. Renditen gibt´s nicht, auch das Kapital
und der „Berater“ sind verschwunden.
- Erbschleicherei / Erbschaftsbetrug / Senieorenbetrug
- Kurz vor dem erwarteten Ableben einer (meist relativ wohlhabenden)
Person tauchen entfernt bekannte „Gutmenschen“ auf, die
sich plötzlich intensiv um die alte Person kümmern und sie
mit allen Mitteln (zuerst sanfte Methoden, später emotionale, manchmal
auch körperliche Gewalt) dazu bewegen, das Testament - wenn vorhanden
- zu ihren Gunsten abzuändern. Oftmals erschleichen sich diese
Personen auch Zugang zu Sparbüchern, Schließfächern
und Wohnungen des Opfers und plündern diese dann nach Entlockung
der Losungsworte. Die Erben gehen in einem solchen Fall natürlich
leer aus.
- Betrug mit Kunstgegenständen
- Unerfahrenen Sammlern werden von selbsternannten Kunstexperten Plagiate
(Münzen, Bilder, Skulpturen, Briefmarken, etc.) zu vermeintlich
günstigen Preisen verkauft. Die Preise erweisen sich meist im Nachhinein
als sehr ungünstig, wenn die Fälschungen auffliegen.
- Vermittlungsbetrug
- Der Täter nimmt für eine versprochene Leistung (z.B. Wohnungsvermittlung,
Arbeitsvermittlung) eine Provision entgegen. Trotz Zahlung der Vermittlungsgebühr
wird die Leistung nicht erbracht.
- Sammelschwindel
- Der Täter gibt vor, eine Sammlung für einen mildtätigen
Zweck durchzuführen. Meist gibt es die Organisation nicht, von
der der Täter vorgibt zu kommen. Oftmals sind die Namen der Organisationen
ähnlich derer, die tatsächlich Spenden für wohltätige
Zwecke sammeln.
Streng juristisch genommen müssen die hier genannten Erscheinungsformen
nicht immer die Tatbestandsmerkmale des Betrugs erfüllen. Trotzdem
haben Sie unangenehme Folgen für die Opfer. Um den Schaden gering
zu halten, sind Ermittlungen unbedingt notwendig.