Das HonorarDa es sich bei Betrugsaufklärung um ein äußerst komplexes Aufgabengebiet handelt, kann keine allgemeine Preisliste erstellt werden. Grundsätzlich richtet sich das Honorar nach dem Aufwand und dem Schwierigkeitsgrad der Ermittlungen (dem Grad des erforderlichen Know-Hows) sowie nach der Höhe des entstandenen Schadens. Im Falle von Ermittlungen kann Ihnen Dipl.-Ing. (FH) Michael RENGER ein Pauschalhonorar bzw. einen Kostenrahmen anbieten, um die Ermittlungen so kosteneffizient als möglich abzurechnen. In komplexeren Fällen sind Beobachtungen notwendig, die nicht pauschaliert werden können. Hier erfolgt die Abrechnung stundenweise. Nützen Sie die Möglichkeit zu einem kostenlosen Erstberatungsgespräch, bei dem wir Sie gerne über mögliche Vorgangsweisen beraten und eine kostengünstige Strategie zur Aufklärung des Falles ausarbeiten. Wir akzeptieren folgende Karten: Maestro (Bankomat), Visa, Mastercard, Diners Club, American Express Es sei darauf hingewiesen, dass in bestimmten gerichtsanhängigen Fällen die gesamte Rückerstattung des Detektivhonorars durch den Schädiger im Zuge eines Regreßverfahrens möglich ist. |