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LOGO - Michael RENGER - staatlich konzessionierter Berufsdetektiv - Betrugsaufklärung

Betrug im geschäftlichen Umfeld

Für Unternehmen relevante Erscheinungsformen des Betrugs, die von Dipl.-Ing. (FH) Michael RENGER aufgeklärt werden können:

Waren- oder Dienstleistungskreditbetrug
Ein Kunde nimmt einen Waren- oder Dienstleistungskredit in Anspruch und bezahlt vorsätzlich nicht bzw. behauptet, zahlungsunfähig zu sein. Oftmals tauchen die „zahlungsunfähigen“ Täter unter oder vertrösten die Lieferanten mit fadenscheinigen Ausreden.
eBay-Betrug
Betrügerische Lieferanten nehmen Vorauskasse und liefern gar keine oder minderwertige Ware und verschwinden dann. Oftmals im Zusammenhang mit Briefkastenfirmen ohne wirklichen Standort.
Darlehenserschleichung
Potenzielle Darlehensnehmer, die nicht kreditwürdig sind, versuchen ihre finanzielle Lage durch Vorlage gefälschte Urkunden (Lohnbestätigungen, Safekeeping Receipts etc.) besser darzustellen, als sie in Wirklichkeit ist, und nehmen mit diesen Sicherheiten Darlehen auf, die sie nie zurückzahlen. Im Extremfall werden sogar gefälschte Projektunterlagen eingereicht bzw. es wird mit falschen Identitäten operiert.
Versicherungsbetrug / Versicherungsmissbrauch
Betrügerische Versicherungsnehmer täuschen Schadensfälle vor, um Leistungen von Versicherungen zu erhalten. Dies findet in der Personen- sowie in der Sachversicherungssparte statt. Die Palette der Taten beginnt beim vorgetäuschten Verkehrsunfall und reicht im Extremfall sogar bis zum „gespielten“ Todesfall.
Bankbetrug
Oftmals sind Banken bevorzugte Opfer von Betrügern. Vom simplen Darlehensbetrug, über die Exekutionsvereitelung und dem „Untertauchen“ von Schuldnern bis hin zur Aufnahme von Krediten unter Vorlage gefläschter Dokumente reicht die Bandbreite.
Exekutionsvereitelung
Ein Schuldner, gegen den ein rechtskräftiger Exekutionstitel vorliegt, gibt vor, über kein pfändbares Einkommen und kein pfändbares Vermögen zu verfügen und hält dabei sein wirkliches Einkommen und sein wirkliches Vermögen verborgen.
Sozialbetrug
Der Sozialbetrug hat viele Gesichter. Er reicht von „unsauberen“ Beschäftigungsverhältnissen (Wettbewerbsverzerrung) über vorgetäuschte Krankenstände von Dienstnehmern (Krankenstandsmissbrauch) bis hin zum Missbrauch von Pflegeurlauben.
Zechprellerei
Gäste von Hotel- und Restaurationsbetrieben nehmen Leistungen (Übernachtungen, Mahlzeiten) in Anspruch und ergreifen die Flucht, bevor es zur Bezahlung kommt.
Vorsätzliches Nichtbezahlen von Leistungen
Eine häufige Erscheinungsform des Betrugs ist das vorsätzliche Nichtbezahlen von Leistungen mit und ohne Begründung.
Anlagebetrug / Finanzbetrug
Oftmals seriös wirkende Personen bieten Geldanlagemöglichkeiten an, die durch hohe Renditen (oft mehrere hundert Prozent) zur „Veranlagung“ von (Schwarz)Geld verlocken. Renditen gibt es nicht, auch das Kapital und der „Berater“ sind verschwunden.
Markenzeichenfälschung
Günstige Anbieter von gefälschter „Markenware“ verleiten den Einzelhändler, ihre Produkte in den Umlauf zu bringen.
Nigeria-Betrug
Täglich ergehen tausende e-mails an Geschäftsleute, in welchen dubiose Betrüger Geschäftskonten der Opfer für den angeblichen Transfer oft dreistelliger Millionenbeträge benötigen und die ahnungslosen Opfer um Hilfestellung bitten. Als Belohnung dafür soll es einen nicht unbeträchtlichen Prozentsatz des angeblich transferierten Kapitals geben. Wenn man die Kontonummer und die persönlichen Daten / Firmendaten angibt, verlangen die Betrüger dann die Bezahlung von „Spesen“, Steuern und Bestechungsgelder in der Höhe von bis zu USD 10.000,--. Oftmals lassen sich die Täter auch von den Opfern einladen, um an Einreisevisa zu gelangen bzw. um auf Kosten des Opfers Flüge, Hotelaufenthalte und Besuche in teuren Restaurants in Anspruch nehmen zu können.
Vermittlungsbetrug
Der Täter nimmt für eine versprochene Leistung (zB Wohnungsvermittlung, Arbeitsvermittlung) eine Provision entgegen. Trotz Zahlung der Vermittlungsgebühr wird die Leistung nicht erbracht.
Sammelschwindel
Der Täter gibt vor, eine Sammlung für einen mildtätigen Zweck durchzuführen. Meist gibt es die Organisation nicht, von der der Täter vorgibt zu kommen. Oftmals sind die Namen der Organisationen ähnlich derer, die tatsächlich Spenden für wohltätige Zwecke sammeln.

Streng juristisch genommen müssen die hier genannten Erscheinungsformen nicht immer die Tatbestandsmerkmale des Betrugs erfüllen. Trotzdem haben Sie unangenehme Folgen für die Opfer. Um den Schaden gering zu halten, sind Ermittlungen unbedingt notwendig.