Betrug im geschäftlichen Umfeld
Für Unternehmen relevante Erscheinungsformen des Betrugs, die
von Dipl.-Ing. (FH) Michael RENGER aufgeklärt werden können:
- Waren- oder Dienstleistungskreditbetrug
- Ein Kunde nimmt einen Waren- oder Dienstleistungskredit in Anspruch
und bezahlt vorsätzlich nicht bzw. behauptet, zahlungsunfähig
zu sein. Oftmals tauchen die „zahlungsunfähigen“
Täter unter oder vertrösten die Lieferanten mit fadenscheinigen
Ausreden.
- eBay-Betrug
- Betrügerische Lieferanten nehmen Vorauskasse und liefern
gar keine oder minderwertige Ware und verschwinden dann. Oftmals
im Zusammenhang mit Briefkastenfirmen ohne wirklichen Standort.
- Darlehenserschleichung
- Potenzielle Darlehensnehmer, die nicht kreditwürdig sind,
versuchen ihre finanzielle Lage durch Vorlage gefälschte Urkunden
(Lohnbestätigungen, Safekeeping Receipts etc.) besser darzustellen,
als sie in Wirklichkeit ist, und nehmen mit diesen Sicherheiten
Darlehen auf, die sie nie zurückzahlen. Im Extremfall werden
sogar gefälschte Projektunterlagen eingereicht bzw. es wird
mit falschen Identitäten operiert.
- Versicherungsbetrug / Versicherungsmissbrauch
- Betrügerische Versicherungsnehmer täuschen Schadensfälle
vor, um Leistungen von Versicherungen zu erhalten. Dies findet in
der Personen- sowie in der Sachversicherungssparte statt. Die Palette
der Taten beginnt beim vorgetäuschten Verkehrsunfall und reicht
im Extremfall sogar bis zum „gespielten“ Todesfall.
- Bankbetrug
- Oftmals sind Banken bevorzugte Opfer von Betrügern. Vom simplen
Darlehensbetrug, über die Exekutionsvereitelung und dem „Untertauchen“
von Schuldnern bis hin zur Aufnahme von Krediten unter Vorlage gefläschter
Dokumente reicht die Bandbreite.
- Exekutionsvereitelung
- Ein Schuldner, gegen den ein rechtskräftiger Exekutionstitel
vorliegt, gibt vor, über kein pfändbares Einkommen und
kein pfändbares Vermögen zu verfügen und hält
dabei sein wirkliches Einkommen und sein wirkliches Vermögen
verborgen.
- Sozialbetrug
- Der Sozialbetrug hat viele Gesichter. Er reicht von „unsauberen“
Beschäftigungsverhältnissen (Wettbewerbsverzerrung) über
vorgetäuschte Krankenstände von Dienstnehmern (Krankenstandsmissbrauch)
bis hin zum Missbrauch von Pflegeurlauben.
- Zechprellerei
- Gäste von Hotel- und Restaurationsbetrieben nehmen Leistungen
(Übernachtungen, Mahlzeiten) in Anspruch und ergreifen die
Flucht, bevor es zur Bezahlung kommt.
- Vorsätzliches Nichtbezahlen von Leistungen
- Eine häufige Erscheinungsform des Betrugs ist das vorsätzliche
Nichtbezahlen von Leistungen mit und ohne Begründung.
- Anlagebetrug / Finanzbetrug
- Oftmals seriös wirkende Personen bieten Geldanlagemöglichkeiten
an, die durch hohe Renditen (oft mehrere hundert Prozent) zur „Veranlagung“
von (Schwarz)Geld verlocken. Renditen gibt es nicht, auch das Kapital
und der „Berater“ sind verschwunden.
- Markenzeichenfälschung
- Günstige Anbieter von gefälschter „Markenware“
verleiten den Einzelhändler, ihre Produkte in den Umlauf zu
bringen.
- Nigeria-Betrug
- Täglich ergehen tausende e-mails an Geschäftsleute,
in welchen dubiose Betrüger Geschäftskonten der Opfer
für den angeblichen Transfer oft dreistelliger Millionenbeträge
benötigen und die ahnungslosen Opfer um Hilfestellung bitten.
Als Belohnung dafür soll es einen nicht unbeträchtlichen
Prozentsatz des angeblich transferierten Kapitals geben. Wenn man
die Kontonummer und die persönlichen Daten / Firmendaten angibt,
verlangen die Betrüger dann die Bezahlung von „Spesen“,
Steuern und Bestechungsgelder in der Höhe von bis zu USD 10.000,--.
Oftmals lassen sich die Täter auch von den Opfern einladen,
um an Einreisevisa zu gelangen bzw. um auf Kosten des Opfers Flüge,
Hotelaufenthalte und Besuche in teuren Restaurants in Anspruch nehmen
zu können.
- Vermittlungsbetrug
- Der Täter nimmt für eine versprochene Leistung (zB Wohnungsvermittlung,
Arbeitsvermittlung) eine Provision entgegen. Trotz Zahlung der Vermittlungsgebühr
wird die Leistung nicht erbracht.
- Sammelschwindel
- Der Täter gibt vor, eine Sammlung für einen mildtätigen
Zweck durchzuführen. Meist gibt es die Organisation nicht,
von der der Täter vorgibt zu kommen. Oftmals sind die Namen
der Organisationen ähnlich derer, die tatsächlich Spenden
für wohltätige Zwecke sammeln.
Streng juristisch genommen müssen die hier genannten Erscheinungsformen
nicht immer die Tatbestandsmerkmale des Betrugs erfüllen. Trotzdem
haben Sie unangenehme Folgen für die Opfer. Um den Schaden gering
zu halten, sind Ermittlungen unbedingt notwendig.