Stimmungsbild
LOGO - Michael RENGER - staatlich konzessionierter Berufsdetektiv - Betrugsaufklärung

Der juristische Betrugsbegriff

Betrug ist ein Strafdelikt, welches als "Strafbare Handlung gegen fremdes Vermögen" eingestuft wird. Im § 146 Strafgesetzbuch (StGB) ist der Betrug folgendermaßen definiert:

"Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen."

Es sind also folgende Tatbestandselemente notwendig, um den Tatbestand des Betrugs zu verwirklichen:

  • Täuschung (d.h. Behauptung unrichtiger Tatsachen) und
  • damit verbundene Handlung, Duldung oder Unterlassung, die das "Opfer" (d.h. den Getäuschten) am Vermögen schädigt und
  • der Bereicherungsvorsatz

Weitere juristische Varianten des Betrugs sind der "Schwere Betrug" (§ 147 StGB) und der "Gewerbsmäßige Betrug" (§ 148 StGB).